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Beratung zu
Mindestlohn und Arbeitslohn

ETL ADHOGA 

Gekennzeichnete Pflichtfelder (*) sind zur korrekten Bearbeitung zwingend notwendig. Ich habe nichts dagegen, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an etl-adhoga@etl.de uns widerrufen.*

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Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro

Am 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben.

Die Flexibilität der Entgeltgestaltung wird damit in einigen Branchen weiter eingeschränkt, aber keinesfalls entkräftet. Bei vielen Unternehmen besteht daher mehr Beratungsbedarf denn je.

Der Mindestlohn und die Suche nach Fachkräften, die mit einem attraktiven Vergütungspaket langfristig an das Unternehmen gebunden werden möchten, führen zu steigenden Personalkosten. Ob Anstieg von Personalkosten oder Bürokratisierung - viele Unternehmen sind auf diese Themen schlecht zu sprechen, vor allem aber schlecht informiert.

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Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. 

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Möglichkeiten zur Optimierung der Personalkosten:

  • Überprüfung / Neukalkulation der Stundenverrechnungssätze
  • effektivere Planung geldwerter Vorteile und Sachbezüge
  • Nutzung der Möglichkeiten im Bereich der Altersversorgung
  • optimale Nutzung aktueller Fördermöglichkeiten
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit

Zuwendungen an Arbeitnehmer - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei:

  • Jobtickets
  • Dienstfahrrad
  • Elektromobilität
  • Betriebsveranstaltungen
  • Personalrabatte
  • Reisekostenerstattungen
  • Umzugskosten
  • Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
  • Mitarbeiterverpflegung
  • Unterkunftskosten
  • Dienstwohnung
  • Übernahme der Telefonkosten

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Nutzungsüberlassung:

  • PC
  • Handy / Smartphone 
  • iPad, Tablet 
  • Software

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge: 

50 Euro – Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, für die eine Barauszahlung ausgeschlossen ist.

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